Regelungen ab 24. Januar 2021
Werte Ruderkameradinnen und Ruderkameraden,
laut der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sind wir im RVW aufgefordert, die Anzahl der Personen auf unserem Bootsplatz zu minimieren und zu reglementieren.
Daher wurde das Rudern im 3-er und 4-er zu dritt gestrichen und die max. Anzahl Bootsreservierungen pro Zeitfenster (60 Minuten) auf 3 Boote begrenzt.
Der Ruder- und Trainingsbetrieb ist derzeit nur noch unter den folgenden -zwingend einzuhaltenden- Bedingungen möglich. Diese Regelungen sind bis auf Weiteres Bestandteil der Ruderordnung:
- Oberste Priorität haben weiterhin die Hygienevorschriften und Abstandsregeln (Mindestabstand von 1,5 m).
- Ausnahmen beim Mindestabstand gelten nur für Ruderkameradinnen und Ruderkameraden, die aus einer Lebensgemeinschaft und/oder ständigen Haushaltsgemeinschaft kommen.
- Die Maskenpflicht besteht auf dem Bootshausgelände und im Bootshaus.
- Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand aufhalten.
- Vom 25. Januar bis voraussichtlich 14. Februar 2021 darf nur noch in Einern und Zweiern gerudert werden. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen dürfen Boote nur von der jeweiligen Mannschaft getragen werden; Ansammlungen von mehr als einer Bootsmannschaft sind unzulässig.
- Nach dem Rudern sind die Griffe der Innenhebel abzuwaschen.
- Gäste müssen neben dem Eintrag als Gast im Fahrtenbuch weiterhin auch auf den Gästeformularen erfasst werden. Verantwortlich sind die jeweiligen Obleute.
- Die Umkleiden und Duschen dürfen weiterhin nicht benutzt werden und bleiben geschlossen.
- Die Nutzung des Kraftraums bleibt ebenfalls untersagt.
- Bei Verstößen ist das entsprechende Mitglied verantwortlich, nicht der Verein!
- Der Ruderbetrieb erfolgt ausschließlich durch individuelle Absprachen. Der Verein organisiert aktuell keinen Vereinssport.  Â
Der Vorstand