Aktivenpaß

Seit der Saison 2007 wird zum Start auf einer Regatta des Deutschen Ruderverbandes ein gültiger Aktivenpass benötigt. Der Aktivenpass ist vergleichbar mit dem Spielerpass im Fussball. Er muss über den Verein, für den in der aktuellen Saison gestartet werden soll, beantragt werden. Auch in Zukunft kann innerhalb einer Saison der Verein nicht gewechselt werden.
Ab der Altersklasse der Senior*innen wird der Aktivenpass nur einmal beantragt und ist dann bis auf Weiteres gültig. Senior*innen müssen sich also nur bei Vereinswechsel um ihren Aktivenpass kümmern.

Erstbeantragung allgemein

Jede*r, die/der zum ersten Mal einen Aktivenpass beantragt muss folgenden Antrag Aktivenpass RVW ausfüllen. Für Senioren, Seniorinnen und Masters reicht dieses Formular.
Jugendliche benutzen bitte zusätzlich dieses Formular, welches vom Haus- oder Sportarzt asuzufüllen ist.

Junioren und Juniorinnen sowie Kinder

Kinder, Juniorinnen und Junioren müssen ihren Pass jährlich durch eine ärztliche Bescheinigung verlängern lassen. Dazu muss dieses Formular benutzt werden. Dieses Formular können sich Mitglieder der Trainingsabteilung ausdrucken, soweit möglich ausfüllen und vom Haus- bzw. Sportarzt bestätigen lassen. Das ausgefüllte Formular sollte dann dem jeweiligen Trainer gegeben werden, der es weiterleitet.
Die Bescheinigung darf nicht vor dem 1. Oktober des Vorjahres vom Arzt gestempelt werden. Also für die Saison 2017 nicht vor 1.10.2016.

Fragen zum Aktivenpass beantworte ich gern. Schickt mir die Frage einfach über das unten angefügte Formular.

Die Anti-Doping-Regeln und die Ruderwettkampfregeln (RWR) stehen beim DRV zum Download bereit.

Henner Günter – März 2019

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