Sicherheitsbeauftragter für den Rudersport im RV „Weser“
Der Vorstand des Rudervereins Weser von 1885 e.V. Hameln beruft gemäß Â§ 14 Absatz 2 der Vereinssatzung Werner Steding zum
Sicherheitsbeauftragten für den Rudersport.
Dieser erhält mit Beschluss der Vorstandssitzung vom 03. Dezember 2015 die folgenden Aufgaben und Rechte:
1. Der Sicherheitsbeauftragte für den Rudersport hat
- den Vorstand in Sicherheitsangelegenheiten zu beraten.
- darauf zu achten, dass die Regelungen der aktuellen Ruder- und Bootsbenutzungsordnung beachtet und in der Praxis umgesetzt werden.
- Bootsunfälle, insbesondere mit Beteiligung von Vereinsmitgliedern, auszuwerten und ggf. Empfehlungen zur Verbesserung der Ruder- und Boots-benutzungsordnung auszusprechen.
- den Vorstand über die Tätigkeiten jährlich und die Mitgliedschaft anlassbezogen zu informieren.
2. Der Sicherheitsbeauftragte für den Rudersport ist zuständig für
- Aktivitäten auf dem Wasser
- Bootshalle, Bootsplatz und Steg
3. Der Sicherheitsbeauftragte für den Rudersport hat das Recht
- alle Informationen, die für seine Tätigkeit notwendig sind, beim Vorstand und den Ruderkameraden einzuholen. Dies gilt insbesondere bei Unfällen mit Personen- bzw. Sachschäden.
4. Der Sicherheitsbeauftragte für den Rudersport ist direkt dem Ruderwart zugeordnet bzw. der Ruderwart kann bei entsprechender Berufung die Aufgaben auch in Personalunion wahrnehmen.
5. Der Sicherheitsbeauftragte für den Rudersport übernimmt keine direkte Verantwortung für die Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen im Verein.
Hameln, 03. Dezember 2015
Ruderverein Weser von 1885 e.V. Hameln
Der Vorstand