Besonderheiten beim Rudern in der kalten Jahreszeit

Auch bei kälteren Temperaturen kann weiterhin gerudert werden. Neben der entsprechend wärmeren Kleidung sollten zusätzliche Sicherheitsaspekte zum Schutz von Gesundheit und Leben berücksichtigt werden. Denn insbesondere bei Havarien drohen bei Wassertemperaturen unter 10 Grad Gefahren. Auch für geübte Schwimmerinnen und Schwimmer wird es schwierig, sich im Wasser bei eisigen Bedingungen bewegen zu müssen. Daher gilt ab sofort wieder die Pflicht zum Tragen von Rettungswesten im Renn-Einer, Renn-Zweier bzw. Doppelzweier und beim Steuern von Rennbooten.

Der Deutsche Ruderverband (DRV) hat in seiner Sicherheitsrichtlinie noch einmal wesentliche Empfehlungen und Hinweise zusammengefasst. Bitte beachtet auch diese Hinweise und Empfehlungen.

Bei Frost-Temperaturen besteht auf Bootsplatz und Steg erhöhte Rutschgefahr und bei Eisgang (Bildung von Eisschollen) ist der Ruderbetrieb einzustellen.

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  • 20221216_Eisgang (1): RVW bzw. ein Mitglied