Corona-Verordnung ab 3. April
Die meisten Vorgaben der Landesverordnung -insbesondere die für Sport und Gastronomie geltenden- entfallen. Der Vorstand hat am 31.3. für die Nutzung des Kraftraums die Beibehaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) beschlossen und appelliert an die Eigenverantwortung der Mitglieder.
Dies betrifft auch das Masketragen, zu der die niedersächsische Gesundheitsministerin eine Empfehlung ausgesprochen hat: „In den kommenden Tagen und Wochen kommt es deshalb umso mehr auf unser individuelles Verhalten an: Ich rate allen Niedersächsinnen und Niedersachsen angesichts der hohen Fallzahlen weiterhin dazu, insbesondere in Innenräumen und beengten Situationen mit vielen anderen Menschen eine FFP2-Maske zu tragen, auch wenn es nun nicht mehr vorgeschrieben ist.„
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