Regelungen zum Ruderbetrieb – Stand: 13. JULI 2020

Die aktuelle Infektionslage lässt eine weitere Lockerung des Ruder- und Trainingsbetriebes zu.

Ab Montag, den 13.07.2020, dürfen wir wieder ohne Festlegung von festen Kleingruppen  rudern.

Das bedeutet für uns, dass wieder auf allen Bootsplätzen und in allen Bootsgattungen bis hin zum Achter gerudert werden kann.

Die Gruppen entsprechen immer der Mannschaft laut Fahrtenbuch. Eine weitere Erfassung oder Einteilung der Gruppen ist nicht mehr erforderlich.

Gäste müssen jedoch mit vollständigem Namen und Adresse erfasst werden. Hierzu erstellen die Ruderwarte entsprechende Listen.

Ein vorheriger Eintrag in die Reservierungsliste auf der Homepage ist nicht mehr erforderlich!

Die Steuerleute müssen eine Maske oder ein Visier tragen!

Auch möchten wir in diesem Zusammenhang auf die Maskenpflicht im Bootshaus auf dem Weg zum Kraftraum, Gesellschaftsraum oder den Toiletten hinweisen.

Mit den Lockerungen steigt aber auch die Eigenverantwortung aller Mitglieder, den vorgegebenen Rahmen einzuhalten. Oberste Priorität haben weiterhin die Hygienevorschriften und Abstandsregeln (Mindestabstand von 2,0 m)

Ausnahmen beim Mindestabstand gelten nur für Ruderkamerad*innen, die aus einer Lebensgemeinschaft und/oder ständigen Haushaltsgemeinschaft kommen oder innerhalb der Gruppe/ Mannschaft.

Die Nutzung der Umkleide- und Duschräume ist weiterhin nicht möglich. Wir arbeiten aber an einem Konzept, um auch diese Räumlichkeiten in unserem Bootshaus wieder zu nutzen zu können.

Dr. Peter DennisDirk SchünemannJens LaparoseWerner Steding
1. Vorsitzenderstellv. Vors. Sportstellv. Vors. VerwaltungRuderwart