Änderungen im Ruderbetrieb ab 10.1.

Aufgrund der ab dem 10. Januar 2021 in Niedersachsen geltenden verschärften Kontaktbeschränkungen, wonach sich Mitglieder eines Haushaltes außerhalb der eigenen Wohnung nur noch mit einer weiteren Person treffen dürfen, ist der Ruder- und Trainingsbetrieb ab diesem Zeitpunkt nur noch unter den folgenden -zwingend einzuhaltenden- Bedingungen möglich.
Diese Regelungen sind bis auf Weiteres Bestandteil der Ruderordnung:

  1. Oberste Priorität haben weiterhin die Hygienevorschriften und Abstandsregeln (Mindestabstand von 1,5 m).
  2. Ausnahmen beim Mindestabstand gelten nur für Ruderkameradinnen und Ruderkameraden, die aus einer Lebensgemeinschaft und/oder ständigen Haushaltsgemeinschaft kommen.
  3. Die Maskenpflicht besteht auf dem Bootshausgelände und im Bootshaus.
  4. Es darf nur in den folgenden Bootsgattungen gerudert werden:
    • 1er
    • 2er
    • 4er, nur bei max. 2 Haushalten (2 plus 1 Person)

      Aufgrund der Kontaktbeschränkungen (Drei-Personen-Regel) dürfen Boote nur noch von max. drei Personen getragen werden und auch Ansammlungen von mehr als drei Personen, z. B. an den Bootshallen oder am PC, sind unzulässig.
  5. Nach dem Rudern sind die Griffe der Innenhebel abzuwaschen.
  6. Gäste müssen neben dem Eintrag als Gast im Fahrtenbuch weiterhin auch auf den Gästeformularen erfasst werden. Verantwortlich sind die jeweiligen Obleute.
  7. Die Umkleiden und Duschen dürfen weiterhin nicht benutzt werden und bleiben geschlossen.
  8. Die Nutzung des Kraftraums bleibt ebenfalls untersagt.
  9. Bei Verstößen ist das entsprechende Mitglied verantwortlich, nicht der Verein!
  10. Der Ruderbetrieb erfolgt ausschließlich durch individuelle Absprachen. Der Verein organisiert aktuell keinen Vereinssport.   

Der Vorstand