2G/2Gplus und FFP2-Maske am/im Bootshaus
Modifikation der Regeln für den Sport- und Ruderbetrieb.
Zusammenfassend: Â Hinterlegung Selbsterklärung und Nachweis Impfzertifikat per Email, FFP2-Maskenpflicht, Rudern mit 2G, Innenräume/Kraftraum sowie Sporthallen nur mit 2Gplus (Test oder Booster)
Bitte beachtet die neuen Hygieneregeln:
- Die geöffneten Bootshallen gelten als Außenbereich. Hier herrscht wie auch auf dem gesamten Grundstück 2G und FFP2 Maskenpflicht
- In allen anderen Bereichen des Bootshauses (Kraftraum, Toiletten etc.) sowie beim Hallensport gilt 2GPlus und FFP2 Maskenpflicht
- Die Umkleiden und Duschen sind für geimpfte Personen mit Booster oder Test (2GPlus) geöffnet, der Thekenbereich bleibt bis auf weiteres geschlossen
- Zu den bereits eingereichten Selbstverpflichtungen benötigen wir auch den QR- Code des Impfzertifikats zur Prüfung:
- Für jeden Sportler ist eine Selbsterklärung und das Zertifikat als PDF oder JPG Datei an vorstand@rvweser.de zu senden. (das Zertifikat wird nach Prüfung umgehend vernichtet)
- Dokumente die auf anderen Wegen eingereicht werden, gelten nicht
- Dateien die mehrere Selbsterklärungen und/oder Zertifikate enthalten, gelten nicht. Da jedes Dokument unter der Person gespeichert werden muss, wird z.B. keine PDF mit 10 Erklärungen durch den Vorstand getrennt sondern gelöscht!
- Im Vorstandsbereich der Homepage wird bei allen Mitgliedern die Selbsterklärung und die Prüfungsbestätigung des Zertifikats hinterlegt
- Ein Vermerk über den 2G- Status im Fahrtenbuch ist nicht möglich und würde nur zu falschen Schlüssen führen.
- Rudern darf nur, wer die 2Gs über vorstand@rvweser.de nachgewiesen hat
- Trainingsleute/ Schüler bis 18 Jahren sind von der Testpflicht sowie der 2G Regel aktuell noch ausgenommen
Bildquellen:
- Corona-Regeln RVW_Slider-Vorlage: RVW bzw. ein Mitglied