2G/2Gplus und FFP2-Maske am/im Bootshaus

Titelbild - aktuelle Corona-Regeln

Modifikation der Regeln für den Sport- und Ruderbetrieb.
Zusammenfassend:  Hinterlegung Selbsterklärung und Nachweis Impfzertifikat per Email, FFP2-Maskenpflicht, Rudern mit 2G, Innenräume/Kraftraum sowie Sporthallen nur mit 2Gplus (Test oder Booster)

Bitte beachtet die neuen Hygieneregeln:

  1. Die geöffneten Bootshallen gelten als Außenbereich. Hier herrscht wie auch auf dem gesamten Grundstück 2G und FFP2 Maskenpflicht
  2. In allen anderen Bereichen des Bootshauses (Kraftraum, Toiletten etc.) sowie beim Hallensport gilt 2GPlus und FFP2 Maskenpflicht
  3. Die Umkleiden und Duschen sind für geimpfte Personen mit Booster oder Test (2GPlus) geöffnet, der Thekenbereich bleibt bis auf weiteres geschlossen
  4. Zu den bereits eingereichten Selbstverpflichtungen benötigen wir auch den QR- Code des Impfzertifikats zur Prüfung:
    1. Für jeden Sportler ist eine Selbsterklärung und das Zertifikat als PDF oder JPG Datei an vorstand@rvweser.de zu senden. (das Zertifikat wird nach Prüfung umgehend vernichtet)
    2. Dokumente die auf anderen Wegen eingereicht werden, gelten nicht
    3. Dateien die mehrere Selbsterklärungen und/oder Zertifikate enthalten, gelten nicht. Da jedes Dokument unter der Person gespeichert werden muss, wird z.B. keine PDF mit 10 Erklärungen durch den Vorstand getrennt sondern gelöscht!
    4. Im Vorstandsbereich der Homepage wird bei allen Mitgliedern die Selbsterklärung und die Prüfungsbestätigung des Zertifikats hinterlegt
  5. Ein Vermerk über den 2G- Status im Fahrtenbuch ist nicht möglich und würde nur zu falschen Schlüssen führen.
    1. Rudern darf nur, wer die 2Gs über vorstand@rvweser.de nachgewiesen hat
  6. Trainingsleute/ Schüler bis 18 Jahren sind von der Testpflicht sowie der 2G Regel aktuell noch ausgenommen

Bildquellen:

  • Corona-Regeln RVW_Slider-Vorlage: RVW bzw. ein Mitglied