Sicherheitsbeauftragter im RVW – Werner Steding

Sicherheitsbeauftragter für den Rudersport im RV Weser

Zur Förderung der Ausübung eines sicheren Rudersports ist jeder  im DRV organisierte Verein, also jede örtliche Ruderverein aufgefordert – zum Beispiel im Rahmen einer Ruderordnung – ein Sicherheitskonzept beschließen, in dem mindestens die folgenden Punkte geregelt sind:

  1. Mindestanforderungen an Ruderer und Steuerleute sowie an deren persönliche Ausrüstung.
  2. Vergabe der Berechtigung, ein Boot zu führen (Schiffsführer, Bootsobmann);
  3. Beschreiben des Hausrevieres mit seinen Gefahrenpotenzialen;
  4. Regelungen für Fahrten innerhalb des Hausrevieres, insbesondere auch für Fahrten von Minderjährigen bei kaltem Wasser und dem Verhalten bei Notfällen;
  5. Regelungen für Fahrten außerhalb des Hausrevieres (wie Wanderfahrten oder Regatten).

2016_WernerDem entsprechend hat der Vorstand des Rudervereins Weser von 1885 e.V. Hameln  gemäß Â§ 14 Absatz 2 der Vereinssatzung Werner Steding, in Peronalunion mit seinem Vorstandsamt als Ruderwart, zum  Sicherheitsbeauftragten für den Rudersport benannt.
Werner Steding übernahm diese Funktion mit Beschluss  der Vorstandssitzung vom 03. Dezember 2015   mit den primären Aufgaben…

  • den Vorstand in Sicherheitsangelegenheiten zu beraten.
  • darauf zu achten, dass die Regelungen der aktuellen Ruder- und Bootsbenut-zungsordnung einschliesslich der Sicherheitsrichtlienien beachtet und in der Praxis umgesetzt werden.
  • Weitere Einzelheiten sind der Dokumentation Sicherheitsbeauftragter zu entnehmen.

Der Vorstand bittet alle Ruderkameradinnen und Kameraden, die unseren Sport aktiv betreiben, um Kenntnisnahme und Beachtung.