….und es hat gekracht !

Warum Obmann…?

Aus aktuellem Anlass – Kollision zweier Rennvierer vor unserem Bootshaus – möchten wir dieses Thema Obmann noch einmal aufgreifen.
Nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) muss jedes Fahrzeug  unter der Führung eines Schiffsführers stehen, der während der Fahrt an Bord sein muss. Im Ruderbetrieb ist es der Obmann.

warum  Obmann ?

Der Bootsobmann hat die Verantwortung für das Kommando an Bord und trifft wesentliche Entscheidungen (beispielsweise Fahrtabbruch bei Unwetter) auch dann, wenn er nicht selbst steuert. Die Mannschaft hat seinen Befehlen und Anweisungen zu gehorchen. Der Obmann übernimmt für seine Mannschaft eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht, er hat an Bord die Entscheidungskompetenz. Er teilt die Mannschaft und den Steuermann ein. Im gegenseitigen Interesse und zur eigenen Sicherheit sollte sichergestellt werden, dass bei jeder Ausfahrt ein Obmann an Bord ist. Dieses unabhängig davon, ob er/sie selbst rudert oder steuert. Sind mehrere Obleute in einem Boot sollte vor Fahrtantritt festgelegt werden, wer die Führungsrolle übernimmt. Dies auch abhängig von der Sitzposition der ungesteuerten Boote.
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Bei der jetzt leider stattgefundenen Kollision unmittelbar vor dem Bootshaus kollidierte ein stromabwärtsfahrender ungesteuerter Rennvierer Gerd Völz mit dem geradeabgelegten Rennvierer Werner Bruns.
Da, wie die grafische Darstellung zeigt, stromauf abgelegt wird, ist es notwendig, sich gerade bei ungesteuerten Booten vor dem Ablegen ein Bild vom stromabwärtsfahrenden Gegenverkehr zu machen. Aber auch die stromabwärtsfahrenden Boote sollten sich der Situation vor unserem Anleger bewusst sein und in diesem Bereich stets mit ablegenden, also die Fahrstrecke querenden Booten rechnen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir  nochmals an das  Problembewußtsein aller Aktiven appellieren, um Bootsschäden dieser Größenordnung zu vermeiden. Mit Glück können wir sagen, dass keine Personenschäden zu verzeichnen sind. Die Gewalt des Zusammenpralls wird aber durch die Bilder der Bootsschäden verdeutlicht.

Gerd Völz 5_20161114_191457Werner Bruns 1_20161114_191045In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die nächste Obleuteschulung am 6.März 2017, 19.00Uhr hinweisen. Mit diesem Kursangebot werden die erforderlichen Kenntnisse, unabhängig von erforderlicher praktischer Erfahrung, vermittelt. Nur unter Nachweis der praktischen und theoretischen Kenntnisse erhält der/die Ruderer/in die Berechtigung als Obmann.                                 In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die nächsten Schulungen – Sicherheit auf dem Wasser und den Obleutekurs -, die im Kontext zu sehen sind, hinweisen. Mit diesem Kursangebot werden die erforderlichen Kenntnisse, unabhängig von erforderlicher praktischer Erfahrung, vermittelt. Nur unter Nachweis der praktischen und theoretischen Kenntnisse erhält der/die Ruderer/in die Berechtigung als Obmann.

Termine:

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