Mitgliederinformation für den Ruderbetrieb in Zeiten von Corona

-Erweiterung des eingeschränkten Ruderbetriebes ab 23. Mai 2020-

Vor zwei Wochen konnten nach fast zweimonatiger Pause wieder erste Ruderaktivitäten im Einer unter strengen Auflagen gestartet werden. Jetzt kommt es zu weiteren Lockerungen.

Dazu wird die Information auf der Homepage vom 08. Mai 2020 entsprechend angepasst:

Ab Samstag, 23. Mai 2020, können auch größere Bootseinheiten unter Wahrung der Abstandsregeln genutzt werden.

Dafür stehen dann neben den Einern zunächst

  • 2 Gig-Doppel-Dreier mit 2 Ruderplätzen
  • 1 Gig-Doppel-Vierer mit 2 Ruderplätzen und Steuersitz
  • 1 Gig-Doppel-Fünfer mit 3 Ruderplätzen

zur Verfügung.

In diesen Booten kann nur jeder 2. Ruderplatz besetzt werden. An den anderen Ruderplätzen sind die Stemmbretter ausgebaut. Dies ist notwendig, damit die vorgeschriebenen Abstände gewahrt bleiben.

  • Weiterhin sind Ruderaktivitäten von zwei Ruderkamerad*innen, die aus einer Lebensgemeinschaft und/oder ständigen Haushaltsgemeinschaft kommen, in einem Zweier (2x/2-) erlaubt.

Alle Bootsnamen der zur Verfügung stehenden Boote sind unter Bootsreservierung hinterlegt.

Der Ruderbetrieb ist täglich von 8:00 Uhr – 20:00 möglich.

Bis auf die Bootshallen bleibt das restliche Bootshaus für die Mitgliedschaft bis auf weiteres geschlossen. Ein Zusammenkommen mehrerer Personen sowie Zusammenkünfte im Verein, z.B. auf der Terrasse oder unter dem Fahnenmast sind weiterhin nicht gestattet.

Die bereits allgemein bekannten Regeln hinsichtlich Abstandhalten, Handhygiene usw. müssen weiterhin strikt eingehalten werden. Insgesamt erfordert dies einen vergleichsweise hohen organisatorischen Aufwand nicht nur von allen Ruderkameradinnen und Ruderkameraden, sondern insbesondere auch im Vorfeld von Seiten der Verantwortlichen.

Jede Ausfahrt muss auf unserer Homepage unter Bootsreservierung angemeldet werden, ähnlich der bisherigen Reservierung unserer Anhänger bzw. dem Bus. Das Passwort wurde mit dem postalischen Rundschreiben vom 06. Mai 2020 bekanntgegeben.

Nur wer sich angemeldet hat, darf auch Rudern! Weitere Informationen dazu findet ihr auf der Homepage Anleitung zur Bootsreservierung.

Wir wollen diese nun gelockerte, aber noch immer eingeschränkte Möglichkeit zu rudern weiter mit Umsicht und Verantwortung nutzen und haben daher die folgenden Regeln festgelegt:

  • Ausfahrten sind spätestens am Vortag und max. 3 Tage im Voraus über einen auf der Homepage des RV Weser neu eingerichteten Button Bootsreservierung anzumelden.
  • Bei der Bootsreservierung ist darauf zu achten, dass es zu keiner Häufung von Reservierungen zur gleichen Zeit kommt. Ruderkamerad*innen, die zeitlich flexibel sind, sollten daher die Abendstunden für die Berufstätigen frei halten.
  • Die Ausfahrten sind in gewohnter Weise im elektronischen Fahrtenbuch zu vermerken. Vor und nach jeder Eintragung ist die Tastatur zu desinfizieren.
  • Wir empfehlen vor der Nutzung der Boote ein gründliches Reinigen der Innenhebel.
  • Die Obleute haben dafür Sorge zu tragen, dass sich nur die jeweiligen Bootsbesatzungen unter Einhaltung der Abstandsregeln in den Bootshallen bzw. auf dem Bootssteg aufhalten. Zum Tragen der Boote dürfen andere Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln tätig werden.
  • Um die Aktivitäten auf dem Bootssteg und dem Bootsplatz zu entzerren, haben ablegende Boote Vorrang.
  • Die Boote sind nach dem Rudern gründlich zu reinigen (innen und außen mit Wasser) und die Skullgriffe sind mit dem bereitstehenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel nach jeder Ausfahrt zu reinigen.
  • Die Regelungen der Ruder- und Bootsbenutzungsordnung vom 05.11.2015 sind weiterhin zu beachten (Obleute-Regelung).
  • Die Nutzung der Umkleide- und Duschräume ist weiterhin nicht möglich.
  • Im Bereich der Sauna steht ab sofort auch wieder eine Toilette zur Verfügung. Bei Benutzung der Toilette sind die dort ausgehängten Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen zu beachten.
  • Die weiterhin geltenden Kontaktbeschränkungen, Hygienevorschriften und Abstandsegeln (Mindestabstand von 2,0 m) sind grundsätzlich in allen Bereichen unbedingt zu beachten.
  • Eine Kopie der aktuell gültigen Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus liegt bei Nachfragen von Ordnungsbehörden oder Polizei am Fahrtenbuch aus.

Wir bitten Euch im Interesse aller Mitglieder den vorgegebenen Rahmen einzuhalten, damit die jetzt gegebenen Möglichkeiten zur Ausübung des Rudersports durch eventuelle Auflagen der Behörden nicht wieder eingeschränkt werden müssen.

Sobald sich Änderungen bzw. Lockerungen der Bestimmungen auf Landes-/Landkreisebene ergeben, werden diese vom Vorstand neu bewertet und entsprechend umgesetzt und dann unter www.rvweser.de veröffentlicht.

Wir bedanken uns für Euer Verständnis, Eure Geduld und Eure Unterstützung und freuen uns natürlich über konstruktive Vorschläge zur Gestaltung des Ruderbetriebes in diesen schwierigen Zeiten.

Mit rudersportlichen Grüßen

Dr. Peter Dennis
1. Vorsitzender

Dirk Schünemann
stellv. Vors. Sport

Jens Laparose
stellv. Vors. Verwaltung

Werner Steding
Ruderwart

Bildquellen:

  • Rollei Digital Camera: RVW bzw. ein Mitglied