Einschränkungen im Ruderbetrieb ab 2.11.

Die aktuelle Infektionslage und die entsprechendem Verordnungen schränken den Ruderbetrieb leider wieder ein. Der Ruder- und Trainingsbetrieb ist ab dem 02.11.2020 nur noch unter den folgenden -zwingend einzuhaltenden- Bedingungen möglich. 
Bis auf weiteres sind diese Bestandteil der Ruderordnung.

  1. Oberste Priorität haben weiterhin die Hygienevorschriften und Abstandsregeln (Mindestabstand von 1,5 m).
  2. Ausnahmen beim Mindestabstand gelten nur für Ruderkamerad*innen, die aus einer Lebensgemeinschaft und/oder ständigen Haushaltsgemeinschaft kommen.
  3. Im Bootshaus gilt jetzt generell die Maskenpflicht, nicht nur auf dem Weg zu den Toiletten etc. sondern auch in den Bootshallen!
  4. Es darf nur in den folgenden Bootsgattungen gerudert werden:
    • 1er
    • 2er
    • 3er, nur bei max. 2 Haushalten
    • 4er, nur bei max. 2 Haushalten
  5. Nach dem Rudern sind die Griffe der Innenhebel abzuwaschen.
  6. Gäste müssen neben dem Eintrag als Gast im Fahrtenbuch auch auf den Gästeformularen erfasst werden. Verantwortlich sind die jeweiligen Obleute.
  7. Die Umkleiden und Duschen dürfen nicht mehr benutzt werden und sind geschlossen.
  8. Die Nutzung des Kraftraums ist untersagt.
  9. Für Verstöße haftet das entsprechende Mitglied, nicht der Verein!
  10. Der Ruderbetrieb erfolgt nur durch individuelle Absprachen. Der Verein organisiert aktuell keinen Vereinssport.

Der Vorstand