Warnstufe führt zu verschärften Regelungen!

Titelbild - aktuelle Corona-Regeln

Liebe Ruderinnen und Ruderer,

aufgrund der aktuellen Corona-Lage und der ab dem 24.11.2021 geltenden Verfügung der Landesregierung gilt ab sofort für das gesamte Vereinsgelände (Bootshaus, Ruderbetrieb und Hallensport) die 2G Regelung (geimpft bzw. genesen). Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Des Weiteren gilt, wie bisher, im Bootshaus eine Maskenpflicht.

Für die Einhaltung dieser Regelung sind die Übungsleiter bzw. sportausübenden Personen verantwortlich.

Wir möchten in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die Abgabe einer Selbsterklärung hinweisen:

Selbsterklaerung-RVW herunterladen

Die o.g. Regelung hat, bis auf Veranstaltungen und den Kraftraum, auch bei der Warnstufe 2 Bestand.

Wir befürchten allerdings, dass dies nicht die letzte Information in Sachen Corona-Verfügungen für dieses Jahr sein wird, da die Infektionszahlen nahezu ungebremst zunehmen.

Bleibt gesund und unserem Sport treu.

Der Vorstand

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