Sicherheitsbeauftragter für den Rudersport im RV Weser
Zur Förderung der Ausübung eines sicheren Rudersports ist jeder im DRV organisierte Verein, also jede örtliche Ruderverein aufgefordert – zum Beispiel im Rahmen einer Ruderordnung – ein Sicherheitskonzept beschließen, in dem mindestens die folgenden Punkte geregelt sind:
- Mindestanforderungen an Ruderer und Steuerleute sowie an deren persönliche Ausrüstung.
- Vergabe der Berechtigung, ein Boot zu führen (Schiffsführer, Bootsobmann);
- Beschreiben des Hausrevieres mit seinen Gefahrenpotenzialen;
- Regelungen für Fahrten innerhalb des Hausrevieres, insbesondere auch für Fahrten von Minderjährigen bei kaltem Wasser und dem Verhalten bei Notfällen;
- Regelungen für Fahrten außerhalb des Hausrevieres (wie Wanderfahrten oder Regatten).
Dem entsprechend hat der Vorstand des Rudervereins Weser von 1885 e.V. Hameln gemäß Â§ 14 Absatz 2 der Vereinssatzung Werner Steding, in Peronalunion mit seinem Vorstandsamt als Ruderwart, zum Sicherheitsbeauftragten für den Rudersport benannt.
Werner Steding übernahm diese Funktion mit Beschluss der Vorstandssitzung vom 03. Dezember 2015  mit den primären Aufgaben…
- den Vorstand in Sicherheitsangelegenheiten zu beraten.
- darauf zu achten, dass die Regelungen der aktuellen Ruder- und Bootsbenut-zungsordnung einschliesslich der Sicherheitsrichtlienien beachtet und in der Praxis umgesetzt werden.
- Weitere Einzelheiten sind der Dokumentation Sicherheitsbeauftragter zu entnehmen.
Der Vorstand bittet alle Ruderkameradinnen und Kameraden, die unseren Sport aktiv betreiben, um Kenntnisnahme und Beachtung.