Einschränkungen im Ruderbetrieb ab 2.11.
Die aktuelle Infektionslage und die entsprechendem Verordnungen schränken den Ruderbetrieb leider wieder ein. Der Ruder- und Trainingsbetrieb ist ab dem 02.11.2020 nur noch unter den folgenden -zwingend einzuhaltenden- Bedingungen möglich.
Bis auf weiteres sind diese Bestandteil der Ruderordnung.
- Oberste Priorität haben weiterhin die Hygienevorschriften und Abstandsregeln (Mindestabstand von 1,5 m).
- Ausnahmen beim Mindestabstand gelten nur für Ruderkamerad*innen, die aus einer Lebensgemeinschaft und/oder ständigen Haushaltsgemeinschaft kommen.
- Im Bootshaus gilt jetzt generell die Maskenpflicht, nicht nur auf dem Weg zu den Toiletten etc. sondern auch in den Bootshallen!
- Es darf nur in den folgenden Bootsgattungen gerudert werden:
- 1er
- 2er
- 3er, nur bei max. 2 Haushalten
- 4er, nur bei max. 2 Haushalten
- Nach dem Rudern sind die Griffe der Innenhebel abzuwaschen.
- Gäste müssen neben dem Eintrag als Gast im Fahrtenbuch auch auf den Gästeformularen erfasst werden. Verantwortlich sind die jeweiligen Obleute.
- Die Umkleiden und Duschen dürfen nicht mehr benutzt werden und sind geschlossen.
- Die Nutzung des Kraftraums ist untersagt.
- Für Verstöße haftet das entsprechende Mitglied, nicht der Verein!
- Der Ruderbetrieb erfolgt nur durch individuelle Absprachen. Der Verein organisiert aktuell keinen Vereinssport.
Der Vorstand