Mitgliederinformation für den Ruderbetrieb in Zeiten von Corona – Update 02. Juni 2020

Weitere Lockerung im Ruderbetrieb ab 02. Juni 2020

Die aktuelle Infektionslage lässt in Abstimmung mit den örtlichen Behörden eine weitere Lockerung des Ruderbetriebes zu. Dadurch ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten, die wieder mehr Mitgliedern den Zugang zum Rudersport ermöglichen.

Mit den Lockerungen steigt aber auch die Eigenverantwortung aller Mitglieder, den vorgegebenen Rahmen einzuhalten. Oberste Priorität haben weiterhin die Hygienevorschriften und Abstandsregeln (Mindestabstand von 2,0 m), die selbstverständlich auch im Boot ihre Gültigkeit haben. Ausnahmen beim Mindestabstand gelten nur für Ruderkamerad*innen, die aus einer Lebensgemeinschaft und/oder ständigen Haushaltsgemeinschaft kommen.

Verstöße gegen die Rahmenbedingungen können dazu führen, dass die jetzt gegebenen Möglichkeiten zur Ausübung des Rudersports durch eventuelle Auflagen der Behörden wieder eingeschränkt werden müssen.

Das Bootshaus bleibt bis auf die Bootshallen für die Mitgliedschaft bis auf weiteres geschlossen. Ein Zusammenkommen mehrerer Personen sowie Zusammenkünfte im Verein, z.B. auf der Terrasse oder unter dem Fahnenmast sind weiterhin nicht gestattet.

Die Nutzung der Umkleide- und Duschräume ist nicht möglich. Auch der Kraft- und Gymnastikraum bleibt für den Breitensportbereich weiterhin geschlossen.

Im Bereich der Sauna steht eine Toilette zur Verfügung. Bei Benutzung der Toilette sind die dort ausgehängten Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen zu beachten.

Zusammenfassend hier die ab Dienstag, 02. Juni 2020, geltenden Regelungen zum Ruderbetrieb:

  • Die Regelungen der Ruder- und Bootsbenutzungsordnung vom 05.11.2015 sind weiterhin zu beachten (Obleute-Regelung).
  • Ausfahrten sind spätestens am Vortag und max. 3 Tage im Voraus über den auf der Homepage des RV Weser neu eingerichteten Button Bootsreservierung anzumelden. Informationen unter Anleitung zur Bootsreservierung. Für die Bootsreservierung wird das Passwort, das mit dem postalischen Rundschreiben vom 06. Mai 2020 bekanntgegeben wurde, benötigt.
  • Alle Bootsnamen der zur Verfügung stehenden Boote sind unter Bootsreservierung hinterlegt.
  • Bei der Bootsreservierung ist darauf zu achten, dass es zu keiner Häufung von Reservierungen zur gleichen Zeit kommt. Ruderkameradinnen, die zeitlich flexibel sind, sollten daher die Abendstunden für die Berufstätigen frei halten.
  • Die Ausfahrten sind in gewohnter Weise im elektronischen Fahrtenbuch zu vermerken. Vor und nach jeder Eintragung ist die Tastatur zu desinfizieren.
  • Wir empfehlen vor der Nutzung der Boote ein gründliches Reinigen der Innenhebel.
  • Die Obleute haben neben ihren Aufgaben lt. Ruder- und Bootsbenutzungsordnung dafür Sorge zu tragen, dass sich nur die jeweiligen Bootsbesatzungen unter Einhaltung der Abstandsregeln in den Bootshallen bzw. auf dem Bootssteg aufhalten. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht mehr als 5 Personen zeitgleich in der jeweiligen Halle bzw. auf dem Bootssteg sind. Ebenfalls ist sicher zu stellen, dass die Abstandsregeln im Boot eingehalten werden. Dazu die folgenden Beispiele:
    • Sprinter (4x-) 1x 2 Personen häusliche Gemeinschaft und eine Einzelperson, dazwischen 1 Platz frei.
    • Senator (5x-) 2x 2 Personen häusliche Gemeinschaft, dazwischen 1 Platz frei oder 3 Einzelpersonen und dazwischen jeweils 1 Platz frei.
    • Freiheit (4x+) 2x 2 Personen häusliche Gemeinschaft, dazwischen 1 Platz frei oder 1x 2 Personen häusliche Gemeinschaft und 1 Einzelperson, dazwischen 1 Platz frei oder 3 Einzelpersonen und dazwischen jeweils 1 Platz frei.
    • Eltern mit ihren Kindern oder Geschwister, sofern sie in häuslicher Gemeinschaft leben, können ohne Abstandsregeln in einem Boot rudern. Dies gilt nicht für Familien, die an unterschiedlichen Wohnorten gemeldet sind.
  • Vor jeder Bootshalle darf zeitgleich nur ein Boot gereinigt werden, also max. 5 Boote.
  • Zum Tragen der Boote dürfen andere Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln tätig werden.
  • Um die Aktivitäten auf dem Bootssteg und dem Bootsplatz zu entzerren, haben ablegende Boote Vorrang.
  • Die Boote sind nach dem Rudern gründlich zu reinigen (innen und außen mit Wasser) und die Skullgriffe sind mit dem bereitstehenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel nach jeder Ausfahrt zu reinigen.
  • Tages-/Wanderfahrten sind wieder möglich. Auch hier gelten die Abstandsregeln im Boot. Sofern andere Bundesländer berührt werden, sind die dort geltenden Regelungen und Verordnungen zu beachten.
  • Die Anhänger müssen wie gehabt reserviert werden. Der Sprinter steht für Transporte nicht zur Verfügung.
  • Eine Kopie der aktuell gültigen Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus liegt bei Nachfragen von Ordnungsbehörden oder Polizei am Fahrtenbuch aus.

Für Mitglieder, die erst in den vergangenen Jahren zum Rudern gekommen sind, ist ein Programm mit einer Betreuung durch Ausbilder in Vorbereitung. Die Kommunikation dazu erfolgt in Kürze durch die Ruderwarte.

Sobald sich Änderungen bzw. Lockerungen der Bestimmungen auf Landes-/Landkreisebene ergeben, werden diese vom Vorstand neu bewertet und entsprechend umgesetzt und dann unter www.rvweser.de veröffentlicht.

Wir hoffen, dass wir mit den neuen Regelungen der Normalität wieder einen Schritt näher gekommen sind und bedanken uns für euer Verständnis. Wir freuen uns natürlich über konstruktive Vorschläge zur Gestaltung des Ruderbetriebes.

Mit rudersportlichen Grüßen

Dr. Peter Dennis         Dirk Schünemann            Jens Laparose                          Werner Steding

Vorsitzender               stellv. Vors. Sport             stellv. Vors. Verwaltung        Ruderwart

Bildquelle: RVW bzw. ein Mitglied