Änderungen im Ruderbetrieb ab 10.1.

Aufgrund der ab dem 10. Januar 2021 in Niedersachsen geltenden verschärften Kontaktbeschränkungen, wonach sich Mitglieder eines Haushaltes außerhalb der eigenen Wohnung nur noch mit einer weiteren Person treffen dürfen, ist der Ruder- und Trainingsbetrieb ab diesem Zeitpunkt nur noch unter den folgenden -zwingend einzuhaltenden- Bedingungen möglich. Diese Regelungen sind bis auf Weiteres Bestandteil der Ruderordnung:

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