Sicherheitsbeauftragter im RVW – Werner Steding
Sicherheitsbeauftragter für den Rudersport im RV Weser Zur Förderung der Ausübung eines sicheren Rudersports ist jeder im DRV organisierte Verein, also jede örtliche Ruderverein aufgefordert – zum Beispiel im Rahmen einer Ruderordnung – ein Sicherheitskonzept beschließen, in dem mindestens die folgenden Punkte geregelt sind: Mindestanforderungen an Ruderer und Steuerleute sowie an deren persönliche Ausrüstung. Vergabe der Berechtigung, ein Boot zu
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